Bis zum 01.07.2018 war die ursprüngliche Anbindung an die Telematikinfrastruktur für alle Akteure vorgesehen.
Für den praktikablen und sicheren Austausch von medizinischen Informationen und Daten wird im Gesundheitswesen bereits seit einigen Jahren (seit 2004 mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz) ein geschlossenes digitales Datennetz aufgebaut. Das Datennetz wird mit all seinen Diensten und Komponenten Telematik Infrastruktur (TI) genannt.
Die Telematik Infrastruktur vernetzt Akteure des Gesundheitswesens im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung und gewährleistet die zeitgemäße, systemübergreifende sichere Übermittlung von Informationen und Daten durch ein geschlossenes digitales Netz (Intranet).
Aufgrund der entstandenen zeitlichen Verzögerungen hat der Bundestag im November 2018 die Frist für die Installation der Komponenten und die Anbindung an die TI formal vorerst um weitere sechs Monate verlängert.
Um gesetzlich ab dem 01.01.2019 vorgesehene Honorarkürzungen zu vermeiden müssen Praxen alle benötigten Komponenten nachweislich bis zum 31.03.2019 bestellen.
Die Bestellung soll ggf. bei der zuständigen KZV nachgewiesen werden.
Bis 30.06.2019 muss die Onlineprüfung der eGK durch das installierte VSDM (Versichertenstammdatenmanagement) in allen Praxen möglich sein.
Bei Nichteinhaltung der vorgegebenen Fristen droht ab dem 01.07.2019 die gesetzlich vorgegebene Honorarkürzung.
Zum jetzigen Zeitpunkt sind alle notwendigen Komponenten durch die gematik für den Betrieb zugelassen und können in den Praxen installiert werden.
Es ist liegt nun im Interesse des Praxisinhabers, die Praxis rechtzeitig mit den notwendigen Komponenten und Wissen auszustatten, um für das VSDM und die TI „startklar" zu sein.
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